Scharia Islam Menschenrechte

Was bedeutet die Scharia im Islam?

Die Scharia ist eines der am meisten diskutierten und oft missverstandenen Konzepte im Islam. Ursprünglich als umfassendes System von religiösen Gesetzen und ethischen Richtlinien entwickelt, wird die Scharia sowohl in religiöser als auch in juristischer Hinsicht betrachtet.

Historische Entwicklung der Scharia

Aber was bedeutet die Scharia im Islam wirklich, und wie hat sie sich über die Jahrhunderte entwickelt?

Ursprünge und Quellen der Scharia

Die Scharia basiert auf den „heiligen“ Texten des Islam, insbesondere dem Koran und den Hadithen (Überlieferungen über Taten und Aussprüche des Propheten Mohammed). 

Diese Texte wurden im 7. Jahrhundert n. u. Z. in einer Zeit gesammelt, als die islamische Gemeinschaft nach klaren Richtlinien für das Leben strebte. Der Koran wird als direkte Offenbarung Gottes angesehen, während die Hadithe die Worte und Taten des Propheten Mohammed dokumentieren.

Die Scharia entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte durch die Arbeit islamischer Gelehrter, die die Texte interpretierten und auf verschiedene Lebensbereiche anwandten.

Diese Interpretationen führten zur Entstehung von Rechtsschulen, die unterschiedliche Ansichten und Praktiken vertraten. Zu den bekanntesten Rechtsschulen gehören die Hanafi-, Maliki-, Shafi’i- und Hanbali-Schule. Diese Schulen entstanden zwischen dem 8. und 10. Jahrhundert n. u. Z. und prägten die Scharia in ihren jeweiligen Regionen.

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Die Rolle der Scharia in der islamischen Geschichte

Historisch gesehen wurde die Scharia als umfassendes Rechtssystem in islamischen Staaten angewendet. Sie regelte nicht nur religiöse Praktiken, sondern auch soziale, wirtschaftliche und politische Angelegenheiten. 

Die Scharia galt als göttliches Gesetz, das über menschlichen Gesetzen stand und den Weg zu einem gottgefälligen Leben wies.

Im Laufe der Zeit geriet die Scharia jedoch unter den Einfluss lokaler Traditionen und weltlicher Herrscher, was zu einer Diversifizierung ihrer Anwendung führte. Mit dem Aufkommen moderner Nationalstaaten und der Kolonialisierung islamischer Länder im 19. und 20. Jahrhundert wurde die Scharia in vielen Regionen durch säkulare Rechtssysteme ersetzt oder stark eingeschränkt.

Anwendung und Bedeutung der Scharia im modernen Islam

Die Scharia ist kein feststehendes Gesetzbuch, sondern ein flexibles System, das auf Interpretation und Anpassung an unterschiedliche Zeiten und Orte angewiesen ist. Dies führt dazu, dass die Scharia in verschiedenen Ländern und Kulturen unterschiedlich ausgelegt und angewendet wird.

Die Scharia im modernen Kontext

Heute ist die Anwendung der Scharia stark umstritten. In einigen Ländern wie Saudi-Arabien und dem Iran wird die Scharia als Grundlage des Rechtssystems verwendet. Hier regelt sie unter anderem Familienrecht, Erbrecht und Strafrecht. 

In anderen Ländern wie der Türkei ist die Scharia weitgehend durch säkulare Gesetze ersetzt worden, bleibt jedoch im persönlichen und religiösen Leben der Muslime von Bedeutung.

Hand ab! – Kritik an der Scharia

In westlichen Gesellschaften wird die Scharia oft mit extremen Strafen und der Unterdrückung von Menschenrechten in Verbindung gebracht. 

Kritiker weisen zudem darauf hin, dass die Scharia dazu genutzt wird, Machtstrukturen zu stützen und Menschenrechte zu unterdrücken, insbesondere Frauenrechte. 

Diese Diskussion ist schwierig. Wie bei allen abrahamitischen Religionen enthalten die zugrundeliegenden heiligen Schriften durchaus auch ethische und moralische Prinzipien, die mit unseren heutigen Vorstellungen von Recht und Moral übereinstimmen. Ein Beispiel hierfür wären die sogenannten fünf Säulen des Islam.

Man muss aber grundsätzlich Rosinen picken („Cherry picking“), wenn man das Brutale, das Mittelalterliche, die Körperstrafen und den banalen Rachedurst ausblenden will, die der Tanach, das Neue Testament und auch der Koran mitsamt Hadithen als Moral verkaufen wollen.

Fast schon sprichwörtlich geworden ist beispielsweise das Gebot, Dieben die Hand abzuschlagen. Das Gebot, Dieben die Hand abzuschlagen, steht im Koran in Sure 5:38. Dort heißt es:

„Dem Dieb und der Diebin haut die Hand ab als Lohn für das, was sie begangen haben, als abschreckende Strafe von Allah. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.“

Wie ein solches Gebot Auslegungssache sein kann, erklärt Islamexperte Gerald Hawting in diesem Beitrag über den sogenannten Hirâba-Vers (Sure 5:33).

Scharia und moderne Rechtsprechung

Die Scharia ist in vielerlei Hinsicht mit moderner Rechtsprechung unvereinbar, da sie auf religiösen und metaphysischen Grundsätzen basiert, die sich fundamental von den Prinzipien säkularer, menschenrechtsbasierter Rechtsstaatlichkeit unterscheiden.

Moderne Rechtssysteme gründen auf universellen Menschenrechten, Gleichberechtigung vor dem Gesetz und der Trennung von Religion und Staat. Im Gegensatz dazu enthält die Scharia Regelungen, die auf religiöser Autorität und traditionellen, oft patriarchalischen Normen beruhen. 

Diese sind in bestimmten Bereichen wie Geschlechtergleichheit, Meinungsfreiheit und Strafrecht mit modernen Vorstellungen von Gerechtigkeit und individuellen Freiheiten nicht zu vereinbaren.

Darüber hinaus fehlt der Scharia die Flexibilität, die sich aus den sich verändernden sozialen und ethischen Normen der modernen Gesellschaft ergibt, was zu Spannungen bei ihrer Anwendung in säkularen Rechtsordnungen führt.

Hudud-Strafen

Zurück zu den abgehackten Händen. Das Gebot aus Sure 5:38 gehört zu den sogenannten „Hudud-Strafen“, die als festgelegte Strafen für bestimmte Vergehen im islamischen Rechtssystem gelten. In der Praxis und Auslegung variiert die Anwendung dieser Strafe stark, je nach Land, Rechtsschule und den spezifischen Umständen des Falls.

Gedacht sind die Hudud-Strafen in der Scharia für bestimmte schwerwiegende Vergehen, die als Verstoß gegen die Rechte Gottes betrachtet werden. Hier sind einige Beispiele:

  • Diebstahl: Das Abhacken der Hand des Diebes, wie in Sure 5:38 erwähnt.
  • Ehebruch (Zina): Die Strafe für Ehebruch kann in manchen Interpretationen die Auspeitschung von 100 Peitschenhieben oder die Steinigung (Rajm) sein. Diese Strafe wird aus verschiedenen Hadithen abgeleitet und gilt in einigen Rechtsschulen.
  • Falsche Anschuldigung von Unzucht (Qadhf): Wenn jemand eine andere Person fälschlicherweise der Unzucht beschuldigt, ohne vier Zeugen zu haben, sieht die Scharia eine Strafe von 80 Peitschenhieben für den falschen Ankläger vor.
  • Alkoholkonsum (Schurb al-Chamr): Die Strafe für das Trinken von Alkohol kann 80 Peitschenhiebe betragen. Diese Strafe wird ebenfalls aus Hadithen abgeleitet.
  • Banditentum oder bewaffneter Raubüberfall (Hiraba): Die Strafe kann je nach Schwere des Vergehens von der Kreuzigung über die Amputation von Händen und Füßen bis hin zur Verbannung reichen, wie in Sure 5:33 beschrieben.
  • Apostasie (Ridda): Das Verlassen des Islam kann in einigen Rechtsschulen mit der Todesstrafe belegt werden. Diese Strafe wird aus bestimmten Hadithen abgeleitet, obwohl der Koran selbst keine spezifische weltliche Strafe für Apostasie vorschreibt.

Die Anwendung dieser Strafen ist in der modernen islamischen Welt stark umstritten und wird in vielen Ländern nicht praktiziert. Warum wohl? Weil es offensichtlich ist, dass diese Strafen nicht vereinbar mit den Menschenrechten sind. 

In Ländern, in denen die Scharia in ihrer strikten Form angewendet wird, wie in Saudi-Arabien oder im Iran, können einige dieser Strafen jedoch verhängt werden. So wurde 2024 die Aktivistin Roja Heschmati zu 74 Peitschenhieben verurteilt, weil sie als Frau im Iran das vorgeschriebene Kopftuch nicht trug.

Körperstrafe Scharia

Dazu Amnesty International: 

„Die Auspeitschung, wie sie im Iran praktiziert wird, stellt ausnahmslos Folter dar, die nach dem Völkerrecht ein Verbrechen und nach Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), dem der Iran als Vertragsstaat beigetreten ist, absolut verboten ist.“

Ist die Scharia also eine gute Idee?

Nein. Die Scharia sollte in keinem modernen Land gelten, da sie auf religiösen, oft archaischen Prinzipien basiert, die mit den universellen Menschenrechten, wie Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit und der Trennung von Religion und Staat, unvereinbar sind. 

Ihre Einführung würde zu Diskriminierung führen, insbesondere von Frauen und religiösen Minderheiten, und das Rechtssystem in eine starre, unflexible Form zwingen, die nicht den Anforderungen einer pluralistischen und sich ständig weiterentwickelnden Gesellschaft entspricht. 

Zudem kann die Anwendung von Hudud-Strafen, die grausame und unmenschliche Bestrafungen vorsehen, die Würde des Einzelnen verletzen.

Scharia Islamisches Recht

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