Staatsleistungen Kirche

Deutsche Staatsleistungen an die Kirche

Staatsleistungen sind regelmäßige Zahlungen der Bundesländer an die großen christlichen Kirchen – insbesondere die katholische und die evangelische.


„Den Bischof zahlt der Staat“: Über die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen
Christian Casutt stellt historische Fakten und politische Hintergründe der Staatsleistungen dar und zeigt, wie kirchlicher Lobbyismus in Deutschland wirkt. [Anzeige]

Was sind Staatsleistungen überhaupt?

Im Unterschied zur Kirchensteuer, die von den Mitgliedern über das Finanzamt eingezogen wird, handelt es sich bei den Staatsleistungen um direkte Subventionen aus dem allgemeinen Steueraufkommen – also auch von Atheisten, Muslimen, Konfessionslosen. 

Ursprünglich eingeführt wurden sie im 19. Jahrhundert als Kompensation für Enteignungen kirchlicher Besitztümer, insbesondere im Zuge der Säkularisation ab 1803. 

Damals verlor die Kirche große Land- und Vermögenswerte – und der Staat versprach, sie dafür dauerhaft zu entschädigen. Das „dauert“ bis heute.

Wie bitte, 1803? Wie viel zahlt der Staat heute dafür – und an wen?

Jährlich überweisen die Bundesländer zusammen rund 600 Millionen Euro an die Kirchen – für nichts weiter als historische Schuldgefühle mit Vertragssiegel. 

Die Zahlungen variieren je nach Bundesland und beruhen auf alten Staatskirchenverträgen. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fließt besonders viel – auch weil dort historisch besonders viel kirchliches Vermögen „säkularisiert“ wurde. 

Profiteure sind ausschließlich die römisch-katholische Kirche und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Andere religiöse Gemeinschaften – Judentum, Islam, Freikirchen – gehen leer aus. Eine Gleichbehandlung sieht anders aus.

Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Staatsleistungen

Die deutsche Verfassung (Grundgesetz) verpflichtet den Staat ausdrücklich zur Ablösung dieser Zahlungen. Artikel 140 GG verweist auf Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung, in dem es heißt: 

„Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften sind durch die Landesgesetzgebung abzulösen.“ 

Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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Verfassungsauftrag zur Abschaffung der Staatsleistungen wird seit 1919 ignoriert

Doch seit 1919 ist nichts passiert. Der Auftrag ist da – umgesetzt wurde er nie. Es handelt sich um eine juristische Dauerbaustelle, die politisch jahrzehntelang ignoriert wurde. 

Dabei wäre eine Ablösung verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern verpflichtend. Das Problem dabei: Wer Kirchen subventioniert, verliert selten Wählerstimmen. 

Da halten sämtliche Parteien – also nicht nur CDU und CSU, bei denen dies noch am ehesten verständlich scheint, sondern auch alle anderen wie SPD, Grüne und Linkspartei – den Verfassungsauftrag lieber über 100 Jahre lang hin. Legislaturperiode für Legislaturperiode wird das einfach ignoriert – man könnte sich ja ins eigene Fleisch schneiden.

Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz
Das von der Rechtswissenschaftlerin Rosemarie Will 2011 herausgegebene Informationsbändchen über das Verhältnis von Staat und Kirche sollte von jedem Staatsbürger gelesen werden, der eine „religiös-weltanschaulichen Neutralität“ des Staates in der heutigen Zeit erwartet. [Anzeige]

Dass es in Deutschland mittlerweile säkulare und konfessionslose Mehrheiten gibt – geschenkt.

Nicht-Gläubige, Atheisten und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften dürfen mit ihren Steuern die großen Kirchen brav mitfinanzieren.

Meme Atheismus
Noch mehr Geld!

Kritik und Reformvorschläge

Säkulare Organisationen wie der Humanistische Verband Deutschlands, der Zentralrat der Konfessionsfreien oder der IBKA fordern seit Jahren die konsequente Abschaffung der Staatsleistungen. 

Auch Juristen und Verfassungsrechtler kritisieren die politische Untätigkeit. Kritiker betonen: Die Kirchen haben die einstige „Entschädigung“ längst überkompensiert. Rechnet man die bisherigen Zahlungen zusammen, ergibt sich eine Summe im zweistelligen Milliardenbereich – für Enteignungen, die sich historisch oft nicht einmal klar beziffern lassen.

Reformvorschläge reichen von einer Einmalzahlung zur endgültigen Ablösung bis zur stufenweisen Reduktion der Leistungen. Doch der politische Wille fehlt – zu stark ist der Einfluss der Kirchenlobby.

/buch lobby

Vergleich der Staatsleistungen an die Kirchen mit anderen Ländern

Ein Blick über die Grenzen zeigt: Deutschland ist ein europäischer Sonderfall. In laizistischen Staaten wie Frankreich oder Tschechien gibt es keinerlei Staatsleistungen mehr. 

Selbst Länder mit traditionell starker Kirchenbindung wie Italien oder Spanien haben Modelle gefunden, bei denen sich Kirchen vor allem über Mitgliedsbeiträge oder freiwillige Steuerzuweisungen finanzieren. 

Deutschland hingegen hält an einem System fest, das aus dem Kaiserreich stammt – und für eine moderne, säkulare Demokratie zunehmend peinlich wirkt. Wer von „Trennung von Kirche und Staat“ spricht, muss erklären, warum Steuerzahler weiterhin die Gehälter von Bischöfen finanzieren.

Die Lösung ist simpel: Kirchenfinanzierung gehört in die Hände ihrer Mitglieder – und aus der allgemeinen Staatskasse gestrichen. Alles andere ist Verfassungsbruch mit moralischer Beihilfe. Was fehlt, ist nicht der rechtliche Rahmen, sondern schlicht der politische Wille.

Ein Bundesgesetz zur Ablösung verabschieden

Die Verfassung verlangt ein „Grundsätzegesetz“ des Bundes, das regelt, wie die Ablösung der Staatsleistungen erfolgen soll. Erst danach können die Länder individuelle Vereinbarungen mit den Kirchen treffen. 

Ein solches Gesetz könnte beispielsweise enthalten:

  • Einmalzahlungen zur endgültigen Ablösung,
  • Staffelungen über mehrere Jahre oder
  • Kriterien zur Berechnung (z. B. Barwertmethode).

Ein Entwurf wurde 2020 bereits von FDP, Grünen und Linken vorgelegt – die damalige große Koalition lehnte ihn ab.

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Staatsleistungen an die Kirchen abschaffen! Zeit für einen klaren Schnitt

Die Staatsleistungen sind historisch überholt, juristisch überfällig und politisch fragwürdig.

Sie zementieren ein überkommenes Verhältnis zwischen Staat und Kirche und widersprechen dem verfassungsrechtlichen Gebot zur Ablösung. 

Während sich die Gesellschaft zunehmend säkularisiert, klammert sich die Politik an ein Modell, das aus dem 19. Jahrhundert stammt – und heute niemandem mehr gerecht wird. 

Wer religiöse Freiheit ernst nimmt, muss auch die Freiheit schaffen, nicht für Kirchen zu zahlen, denen man nicht angehört (negative Religionsfreiheit). 

Die Lösung ist simpel: Kirchenfinanzierung gehört in die Hände ihrer Mitglieder – und aus der allgemeinen Staatskasse gestrichen. Alles andere ist Verfassungsbruch mit moralischer Beihilfe.


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