Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich verfassungsrechtlich als säkularer Staat. Das kann man so und so sehen – schließlich genießen die beiden großen christlichen Kirchen eine Menge staatlicher Privilegien. 

Neben dem Einzug der Kirchensteuer, historisch nicht mehr nachvollziehbaren und verfassungswidrigen Ausgleichzsahlungen zählt dazu auch die Repräsentanz der Kirchen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die Realität in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeichnet kein säkulares Bild. Während die Mitgliederzahlen der beiden großen christlichen Kirchen seit Jahren rückläufig sind, besetzen Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche nach wie vor verlässlich Mandate in den Rundfunkräten der ARD-Anstalten sowie dem Fernsehrat des ZDF.

Welche gesetzliche Grundlage regelt die Vertretung der Kirchen im Rundfunkrat?

Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fällt in die Kulturhoheit der Bundesländer und wird über die jeweiligen Landesrundfunkgesetze sowie den Medienstaatsvertrag geregelt. 

Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz
Das von der Rechtswissenschaftlerin Rosemarie Will 2011 herausgegebene Informationsbändchen über das Verhältnis von Staat und Kirche sollte von jedem Staatsbürger gelesen werden, der eine „religiös-weltanschaulichen Neutralität“ des Staates in der heutigen Zeit erwartet. [Anzeige]

Landesrundfunkgesetze regeln den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (z. B. WDR, BR, NDR) (die Regulation des privaten Rundfunks sowie digitaler Medienplattformen erfolgt durch die Landesmediengesetze).

Der Medienstaatsvertrag (MStV) ist ein länderübergreifender Staatsvertrag in Deutschland, der die Regeln für Rundfunk, Telemedien und digitale Plattformen festlegt. Er trat am 7. November 2020 in Kraft und löste den älteren Rundfunkstaatsvertrag ab.

Rundfunkräte der ARD versus ZDF-Fernsehrat – verwirrende Begriffe

Wie so oft sorgt die föderale Struktur in Deutschland für Komplexität, auch bei den Rundfunkräten. Der Hauptunterschied liegt in der Zuständigkeit für die jeweilige Sendeanstalt. 

Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten der ARD

Ein Rundfunkrat ist das Kontrollgremium einer regionalen ARD-Anstalt (z. B. WDR, BR, NDR) sowie der Deutschen Welle. Jede ARD-Anstalt hat ihren eigenen Rundfunkrat, hinzu kommt noch der Hörfunkrat (ausschließlich für das Deutschlandradio). 

Zusammensetzung: Es werden Personen aus den jeweiligen Bundesländern des Sendegebiets entsendet.

Hier die Liste:

  • Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks
  • Rundfunkrat der Deutschen Welle
  • Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks
  • Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks
  • Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks
  • Rundfunkrat von Radio Bremen
  • Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg
  • Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks
  • Rundfunkrat des Südwestrundfunks
  • Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks
  • Hörfunkrat des Deutschlandradios

Fernsehrat des ZDF

Der Fernsehrat ist ausschließlich und bundesweit für das ZDF zuständig. Entsandte Personen kommen aus allen 16 Bundesländern sowie vom Bund.

Beide Gremienarten haben jedoch dieselbe Kernaufgabe: Sie vertreten die Interessen der Allgemeinheit und überwachen, ob die Sender ihren gesetzlichen Auftrag (die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags) einhalten.


„Den Bischof zahlt der Staat“: Über die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen
Christian Casutt stellt historische Fakten und politische Hintergründe der Staatsleistungen dar und zeigt, wie kirchlicher Lobbyismus in Deutschland wirkt. [Anzeige]

Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die Aufsichtsgremien

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen betont, dass die Kontrollgremien ein Abbild aller gesellschaftlich relevanten Gruppen darstellen müssen. Das historische ZDF-Urteil von 2014 verpflichtete den Gesetzgeber dazu, den Anteil staatlicher oder staatsnaher Mitglieder in den Gremien auf maximal ein Drittel zu begrenzen.

Der staatliche Einfluss sowie der Einfluss politischer Parteien soll begrenzt werden, das ist das eine. Das andere ist: Der Rundfunkrat soll einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Das ist aus kirchenkritischer, humanistischer, atheistischer, agnostischer und säkularer Perspektive allerdings nicht der Fall. 

Auch religiöse und andere weltanschauliche Minderheiten verfügen in Rundfunkräten kaum über Sitz und Stimme. Vertretungen für hinduistische, buddhistische oder jesidische Glaubensgemeinschaften gibt es genausowenig wie für christliche Freikirchen oder orthodoxe Gemeinden. Mit der Humanistischen Union findet sich im Rundfunkrat von Radio Bremen die einzige Vertretung konfessionsloser Menschen.

Quelle: Wen vertreten eigentlich die Rundfunkräte von ARD und ZDF?, Übermedien, 2022

Beispiel ZDF-Fernsehrat: Während die katholische Kirche (Bevölkerungsanteil: 23 Prozent, die evangelischen Kirchen (Bevölkerungsanteil: 21 Prozent) je zwei Vertreter und der Zentralrat der Juden (Bevölkerungsanteil: <0,3 Prozent) einen Vertreter entsenden kann, gehen etwa konfessionsgebundene Muslime (4 Prozent) und Konfessionslose (mit 48 Prozent die deutlich größte Gruppe) leer aus. 

Der Fernsehrat setzt sich aus je einem Vertreter der 16 Länder, drei Vertretern des Bundes, zwölf Vertretern der Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag, fünf Vertretern anerkannter Glaubensgemeinschaften, 25 Vertretern von im Einzelnen gesetzlich bestimmten Verbänden – wie etwa Gewerkschaftsverbänden, Arbeitgeberverbänden, Wohlfahrtsverbänden, aber auch kommunalen Spitzenverbänden und Selbstverwaltungskörperschaften – sowie 16 Vertretern aus verschiedenen, nur zusammengefasst und allgemein umschriebenen Bereichen des Gemeinwesens zusammen.

§ 21 Abs. 1 ZDF-StV

Trennung von Staat und Kirche versus gesellschaftliche Relevanz

Obwohl der Grundsatz der staatlichen Neutralität im Grundgesetz verankert ist, ordnet die Gesetzgebung den Religionsgemeinschaften traditionell die Rolle gesellschaftlich bedeutsamer Kräfte zu. 

Diese Zuweisung garantiert den Kirchen feste Sitze in den Rundfunkräten, ohne dass diese Quoten regelmäßig an die tatsächliche Demografie angepasst werden.

Wer ist im Rundfunkrat vertreten und wie verteilt sich der Einfluss?

Die Zusammensetzung der Rundfunkräte variiert je nach Bundesland und Rundfunkanstalt. In der Regel setzt sich das Gremium aus Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Organisationen zusammen.

Die Vertretung der Verbände und Institutionen

Zu den vertretenen Gruppen gehören neben den Kirchen unter anderem:

  • Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
  • Jugend- und Sportverbände
  • Kultur- und Wissenschaftsorganisationen
  • Umwelt- und Verbraucherschutzverbände
Kirche Kosten
 Eva Müller fragt danach, welchen Einfluss die Kirchen heute haben – und welchen sie haben sollen [Anzeige].

Wie viele Sitze nehmen die Kirchen konkret ein?

In vielen Rundfunkräten stellen die evangelische und die katholische Kirche jeweils mindestens einen festen Sitz. Zusammen mit kirchennahen Verbänden (wie etwa der Caritas oder der Diakonie) bildet der konfessionelle Block oft ein strukturelles Übergewicht im Vergleich zu Vertretern anderer gesellschaftlicher Interessengruppen.

Wer wird bei der Besetzung der Rundfunkräte ausgeschlossen?

Während den beiden großen Kirchen ihre Plätze gesetzlich garantiert sind, bleibt breiten Teilen der Bevölkerung der direkte Zugang zu diesen Aufsichtsgremien verwehrt.

Konfessionsfreie und säkulare Organisationen im Abseits

Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung gehört inzwischen keiner der beiden Volkskirchen mehr an. 

Konfessionen in Deutschland (31.12.2024)
Konfessionen in Deutschland (31.12.2024)

Dennoch sind säkulare Initiativen, humanistische Verbände oder agnostische und atheistische Interessengruppen in den Rundfunkräten kaum oder gar nicht vertreten. 

Es gibt bundesweit nur einen einzigen Sitz für Konfessionsfreie – im Rundfunkrat von Radio Bremen.  

Kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Neben Konfessionsfreien haben auch kleinere Religionsgemeinschaften oder andere Weltanschauungsgruppen Schwierigkeiten, feste Sitze zu erhalten. Die Verteilung der Mandate spiegelt vielfach die gesellschaftlichen Machtverhältnisse des 20. Jahrhunderts wider und vernachlässigt die pluralistische Realität der Gegenwart.

Wichtige Kennzahlen zur Verteilung der Sitze in den Rundfunkräten

Sitzverteilung in den Rundfunkräten und im Fernsehrat

Gremium / RundfunkratSitze gesamtEvangelische Kirche Katholische KircheJüdische GemeindeMuslime / AlevitenSäkulare / Konfessionslose
Bayerischer Rundfunk (BR)5022100
Deutsche Welle (DW)1711100
Deutschlandradio (Hörfunkrat)4511100
Hessischer Rundfunk (HR)3211110
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)5011100
Norddeutscher Rundfunk (NDR)5822100
Radio Bremen32111 (unbesetzt)21
Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)30111 (unbesetzt)00
Saarländischer Rundfunk (SR)3922100
Südwestrundfunk (SWR)743–43–4110
Westdeutscher Rundfunk (WDR)5511100
ZDF (Fernsehrat)6022110
Gesamt54220181251
Bild des Bayerischen Rundfunks zur Frage der Kirchen Im Rundfunkrat
Die Rundfunkräte sind nicht paritätisch besetzt
(Bild: Burkhard Mücke – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=122397961)

Zusammengefasst bedeutet das:

  • Christliche Kirchen & Jüdische Gemeinden
    Besitzen zusammen 50 Sitze (9,2 % aller Rundfunkratsmandate).
  • Muslimische & Alevitische Vertretung
    Auf 5 Sitze verteilt über 4 Sendeanstalten beschränkt (HR, Radio Bremen, SWR, ZDF).
  • Konfessionslose & Säkulare
    Bundesweit mit genau einem Sitz bei Radio Bremen vertreten (Humanistische Union).
  • Nicht vertretene Gruppen
    Freikirchen, orthodoxe Kirchen sowie hinduistische, buddhistische und jesidische Glaubensgemeinschaften halten keinen einzigen Sitz.

Ist die Privilegierung der Kirchen im Rundfunkrat noch zeitgemäß?

Die feste Verankerung der Kirchen in den Aufsichtsgremien gerät angesichts des demografischen Wandels zunehmend in die Kritik. Sie ist kaum noch nachvollziehbar.

Demografische Entwicklung versus Gremienstruktur

Die anhaltenden Kirchenaustritte führen dazu, dass der Anteil konfessionell gebundener Bürger kontinuierlich sinkt. Ein System, das Repräsentanz an eine formale Kirchenmitgliedschaft knüpft, verliert bei fortschreitender Säkularisierung seine argumentative Basis.

Die Forderung nach einer säkularen Reform der Medienaufsicht

Kritiker fordern eine Grundreform der Medienstaatsverträge. Eine zeitgemäße Medienaufsicht müsste den Anteil staatlicher und kirchlicher Vertreter reduzieren und stattdessen eine repräsentative Vertretung der gesamten Bevölkerung – einschließlich säkularer und nicht-religiöser Strömungen – gewährleisten.

Raus mit den Kirchen aus dem Rundfunkrat

Wir schreiben das Jahr 2026, doch in unseren Rundfunkräten herrscht tiefstes Mittelalter. Während die Kirchenbänke in der Realität tiefgreifende gähnende Leere verzeichnen, blockieren klerikale Funktionäre in den Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beharrlich Plätze, die ihnen nach keinem demokratischen Maßstab mehr zustehen.

Warum finanzieren Millionen von Konfessionslosen, Muslimen und Andersdenkenden über ihren Pflichtbeitrag ein System, in dem ausgerechnet zwei schrumpfende Großkirchen ein historisch zementiertes Dauerprivileg genießen? 

Es ist eine Farce: Institutionen, die intern mit Transparenzdefiziten und Missbrauchsskandalen kämpfen, sollen die moralische und gesellschaftliche Kompassnadel für moderne Medienethik sein? Wohl kaum.

Die gesellschaftliche Realität hat die verstaubte Staatskirchenvertrags-Romantik längst überholt. Der Rundfunkrat muss die echte, pluralistische Gegenwart abbilden – und nicht den konfessionellen Proporz der Nachkriegszeit. 

Wenn die Kirchen Relevanz beanspruchen, müssen sie sich dieser im gesellschaftlichen Diskurs stellen, statt sich auf gesetzlich garantierten Sesselplätzen auszuruhen. Es ist Zeit für den überfälligen Schnitt: Die Kirchensitze in den Rundfunkräten gehören abgeschafft.

Quellen:

  • Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. März 2014 – 1 BvF 1/11 (ZDF-Fernsehrat).
  • Medienstaatsvertrag (MStV) der Länder in der aktuellen Fassung.
  • Rundfunkgesetze der Bundesländer (z. B. WDR-Gesetz, RBB-Staatsvertrag).
  • Studie zu Rundfunkräten bei Neue Medienmacher

Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft und Staat
Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft und Staat: Zum Verhältnis von Politik und Religion in Deutschland [Anzeige]

Du möchtest ab und zu eine Verkündigung? Abonniere hier den Newsletter. 

Entdecke mehr von konfessionen.org

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

×