Blasphemie-Paragraf 166

Blasphemie-Paragraf 166: Warum wir ihn endlich abschaffen sollten

Der Blasphemie-Paragraf (§ 166 StGB) stellt die Beleidigung religiöser Überzeugungen unter Strafe – ein Relikt aus einer Zeit, in der Glaubenskritik gefährlich war. 

Heute wird er genutzt, um Meinungsfreiheit einzuschränken. Ist das noch zeitgemäß? Wir analysieren den Paragrafen kritisch und fordern seine Abschaffung.

Gott kann sich nicht selbst verteidigen – braucht er deshalb den Staat?

Götter können weder klagen noch beleidigt sein – und doch meinen manche, dass sie vor Kritik geschützt werden müssen. 

Hier kommt der sogenannte Blasphemie-Paragraf ins Spiel. Wer öffentlich „den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, riskiert in Deutschland eine Strafe. 

Klingt nach einer vernünftigen Regelung? Keineswegs. Denn dieser Paragraf schützt keine Menschen, sondern Ideen – und das auf Kosten der Meinungsfreiheit.

Kann man Gott beleidigen?: Zur aktuellen Blasphemie-Debatte
Deckt die Meinungsfreiheit jede Äußerung ab? Braucht Religion den Schutz durch den Staat? [Anzeige]

Was ist der Blasphemie-Paragraf?

Der Blasphemie-Paragraf, offiziell § 166 des Strafgesetzbuchs (StGB), stellt Folgendes unter Strafe:

Strafgesetzbuch (StGB): § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. 

Dabei geht es nicht um den Schutz von Gläubigen vor Hass oder Hetze – dafür gibt es andere Gesetze –, sondern um den Schutz religiöser Vorstellungen vor Kritik. Eine gefährliche Idee, denn in einer Demokratie muss jede Überzeugung hinterfragt werden dürfen.

Warum ist § 166 StGB problematisch?

Dieser Paragraf ist ein Relikt aus einer Zeit, in der Religion unantastbar war. 

Er widerspricht der Meinungsfreiheit und macht aus Kirchen eine Art Staatsbesitz, der vor allzu scharfzüngiger Kritik bewahrt werden muss. 

Besonders heikel: Der Paragraf ist schwammig formuliert. Wann ist eine Äußerung „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“? 

Und wer entscheidet das? In der Praxis führt das dazu, dass Religionsgemeinschaften eine Sonderstellung genießen, während Atheisten und Kritiker oft als Provokateure abgestempelt werden.

Der Blasphemie-Paragraf – ein Relikt aus vergangenen Zeiten

Klingt harmlos? Das Problem ist, dass „Beschimpfung“ nicht klar definiert ist. Ist eine religionskritische Karikatur schon eine Beschimpfung? 

Was ist mit einem satirischen Theaterstück oder einem kritischen Buch? Oder eine Religionsparodie in Form einer Spaßreligion wie des „Fliegenden Spaghettimonsters“? 

Die Grenzen sind unklar – und genau das ist das Problem.

Historischer Ursprung der Blasphemie: vom Mittelalter ins deutsche Strafrecht

Die Idee, Kritik an Religion zu bestrafen, ist keineswegs neu. Im Mittelalter konnte Blasphemie mit dem Tod bestraft werden. Auch später blieb Gotteslästerung ein schweres Verbrechen, oft mit drakonischen Strafen.

In Deutschland wurde der Blasphemie-Paragraf im Kaiserreich eingeführt und in der NS-Zeit verschärft. Nach 1945 überlebte er erstaunlicherweise die Demokratisierung – wohl als Zugeständnis an die Kirchen. 

Dabei ist es absurd, dass ausgerechnet in einem säkularen Staat religiöse Ideen unter Sonderrecht gestellt werden.

Blasphemischer Vergleich mit anderen Ländern

Ein Blick ins Ausland zeigt: Deutschland ist nicht allein mit dieser problematischen Regelung. 

Auch in Österreich (§ 188), der Schweiz und vielen anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Gesetze – wenn auch mit unterschiedlicher Schärfe. 

Besonders extrem ist die Lage in islamischen Ländern, wo Blasphemie teils mit der Todesstrafe geahndet wird. Doch während Deutschland sich als liberale Demokratie versteht, hält es an einem Gesetz fest, das in autoritären Staaten besser aufgehoben wäre.

Warum Blasphemie kein Verbrechen sein sollte

In einer Demokratie muss jede Ideologie kritisiert werden dürfen – ob politisch, wirtschaftlich oder gesellschaftlich. Niemand käme auf die Idee, Kritik am Kapitalismus oder Sozialismus unter Strafe zu stellen. 

Religion ist kein Sonderfall

Warum also Religion? Gläubige argumentieren oft, dass ihre Gefühle besonders schützenswert seien. Doch Gefühle sind subjektiv, und Meinungsfreiheit endet nicht dort, wo sich jemand beleidigt fühlt. Wenn Religionen sich nicht hinter staatlichem Schutz verschanzen wollen, müssen sie sich der Debatte stellen – wie alle anderen Überzeugungen auch.

Ein Gesetz mit gefährlichen Konsequenzen

In der Praxis führt der Blasphemie-Paragraf immer wieder zu fragwürdigen Verfahren. Satiriker, Künstler und Religionskritiker werden angezeigt, weil sie vermeintlich religiöse Gefühle verletzen.

Ein prominentes Beispiel: Die Kontroversen um die Mohammed-Karikaturen oder das Stück Das Leben des Brian. 

Filmverbot Karfreitag
Am Karfreitag spielt die Kirche Humorpolizei in Deutschland

Hier sind einige Beispiele für Verfahren, die nach § 166 StGB (Blasphemie-Paragraph) in Deutschland eingeleitet wurden:

  1. Bochumer Student (1984): Ein Student wurde angeklagt, weil er die christliche Kirche als „größte Verbrecherorganisation aller Zeiten“ bezeichnet hatte. Er wurde jedoch freigesprochen, nachdem ein Gutachten von Karlheinz Deschner das Urteil stützte.
  2. Göttinger Frau (1984): Eine Frau wurde für das Verbreiten von Flyern, die die christlichen Kirchen als „größte Verbrecherbanden“ bezeichneten, sowie für zwei provokante Aufkleber verurteilt.
  3. Kölner Stunksitzung (1993): Ein Kruzifix mit der Aufschrift „Tünnes“ statt „INRI“ wurde beschlagnahmt, jedoch wegen der Kunstfreiheit in einem Gerichtsverfahren freigesprochen.
  4. Verbot von „Das Maria-Syndrom“ (1994): Die Aufführung eines Musicals, das eine religiös provokante Darstellung einer „Jungfrauengeburt“ beinhaltete, wurde vom Ordnungsamt aufgrund des § 166 StGB untersagt. Das Verbot wurde durch mehrere Gerichte bestätigt.
  5. Stunksitzung 2006: Ein satirischer Sketch über Papst Benedikt XVI. und den Kölner Kardinal Meisner führte zu staatsanwaltlichen Ermittlungen, die jedoch eingestellt wurden.
  6. „Heute Show“-Beitrag (2013): Eine satirische Darstellung von Carolin Kebekus als Päpstin führte zu Anzeigen durch die Pius-Bruderschaft.
  7. Albert Voß (2016): Ein Lehrer wurde verurteilt, weil er seine Autoscheibe mit Bibelzitaten, die er teilweise kommentierte, beschriftet hatte.
  8. Iranischer Flüchtling (2022): Ein iranischer Flüchtling wurde wegen der Bezeichnung von Mohammed als „pädophil, Mörder und Vergewaltiger“ verurteilt.

Während Kirchen und Gläubige jede Möglichkeit nutzen, ihre Position öffentlich darzulegen, müssen Kritiker sich mit dem Vorwurf der „Gotteslästerung“ herumschlagen. Das Resultat: ein Einschüchterungseffekt.

Der Blasphemie-Paragraf im internationalen Kontext

In Ländern wie Pakistan oder Iran sind Blasphemiegesetze ein brutales Unterdrückungsinstrument. Dort kann eine religionskritische Äußerung mit langen Haftstrafen oder sogar dem Tod enden. 

Blasphemie und das Attentat auf Charlie Hebdo

Der Terroranschlag auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo im Jahr 2015 zeigte auf tragische Weise, wohin die Kriminalisierung von Blasphemie führen kann. Islamistischer Fanatismus, angestachelt durch die Vorstellung, dass religiöse Kritik ein unverzeihliches Verbrechen sei, endete in einem Massaker. 

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Band zum 10. Jahrestag des Attentats. Mit einem Essay von Michael Schmidt-Salomon über die Geschichte des „Gotteslästerungsparagrafen“ 166 StGB. [Anzeige]

Während westliche Staaten das Massaker offiziell verurteilten, bekräftigten einige Politiker gleichzeitig, dass man „religiöse Gefühle respektieren“ müsse – ein fatales Signal. Denn genau diese Logik liegt auch Blasphemiegesetzen zugrunde: Die Idee, dass Glaube über Kritik steht.

Wer also Blasphemie strafrechtlich verfolgt, trägt indirekt dazu bei, dass religiöser Fanatismus einen gesellschaftlichen Nährboden findet. Auch Deutschland sendet mit seinem Blasphemie-Paragrafen ein solches Signal. 

Wenn eine moderne Demokratie wie Deutschland religiöse Kritik strafrechtlich verfolgt, legitimiert das indirekt autoritäre Regime, die es noch viel extremer tun. 

Anstatt sich als Vorbild für Meinungsfreiheit zu positionieren, bietet Deutschland eine Vorlage für die Rechtfertigung von Zensur. Dazu zählen auch gesetzliche Regelungen rund um die „stillen“ Feiertage.  

Warum der Blasphemie-Paragraf endlich abgeschafft gehört

Ein Gesetz, das Kritik an Religion einschränkt, ist mit einer modernen Demokratie nicht vereinbar. 

Wer glaubt, religiöse Gefühle müssten geschützt werden, stellt Religionen über alle anderen Weltanschauungen – eine absurde Bevorzugung. 

Die Lösung ist einfach: Wer sich beleidigt fühlt, kann mit Worten antworten oder Religion eben nicht zur Diskussion stellen. Religiöse Gefühle sind Privatsache, keine Angelegenheit für das Strafrecht.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Forderungen, § 166 StGB abzuschaffen. Menschenrechtsorganisationen, Juristen und säkulare Vereinigungen weisen darauf hin, dass das Gesetz überholt ist und nur noch als Instrument für Empörungspolitik dient. 

Höchste Zeit, es in die Mottenkiste der Geschichte zu verbannen.

Alle großen Wahrheiten beginnen als Blasphemien.

George Bernard Shaw

Weg mit dem Blasphemie-Anachronismus!

Ein Paragraf, der Religionen vor Kritik schützt, hat in einer offenen Gesellschaft keinen Platz. Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder Glaube kritisiert, verspottet oder auch beleidigt werden darf – so wie jede andere Ideologie auch. 

Die Frage ist also nicht, ob der Blasphemie-Paragraf abgeschafft werden sollte, sondern warum er überhaupt noch existiert.

Verfluchte Götter: Die Geschichte der Blasphemie
In seiner großen Geschichte der Gotteslästerung von der Antike bis heute zeigt der Historiker Gerd Schwerhoff, wie sehr Blasphemie die Menschen seit jeher bewegt. [Anzeige]

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