Religionsgemeinschaften

Religionsgemeinschaften – zwischen Glauben und politischer Macht

Was sind Religionsgemeinschaften – wie sind sie definiert, was macht sie aus und wie ist ihr Status in Deutschland? Wir sehen uns den Begriff der Religionsgemeinschaft, die wichtigsten religiösen Gemeinschaften in Deutschland und ihren Status im Überblick an.

Was sind Religionsgemeinschaften?

Eine Religionsgemeinschaft ist eine organisierte Gruppe von Menschen, die sich durch gemeinsame religiöse Überzeugungen (Religionszugehörigkeit), Riten und Praktiken auszeichnet. 

Dabei kann es sich um lose spirituelle Zusammenschlüsse oder hochgradig strukturierte Institutionen handeln, die sich bis in die höchsten politischen Ebenen verzweigen. Ob kleine Sekte oder Weltreligion – entscheidend ist, dass sich die Mitglieder einer höheren Wahrheit verpflichtet fühlen.

Religionsgemeinschaften Statistik für Deutschland
Religionszugehörigkeiten in Deutschland zum 31.12.2023 – wie man sieht sinjd die Konfessionslosen die größte Gruppe (Quelle: Carsten Frerk – FoWiD)

Gibt es einen Unterschied zwischen Glaubensgemeinschaft und Religionsgemeinschaft?

Ja, es gibt einen Unterschied, auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden.

Religionsgemeinschaft ist ein weiter gefasster, eher juristischer Begriff. Er bezeichnet eine organisierte Gruppe von Menschen, die gemeinsame religiöse Überzeugungen und Rituale haben. In vielen Ländern haben anerkannte Religionsgemeinschaften bestimmte Rechte, etwa Steuervergünstigungen oder das Recht, Religionsunterricht anzubieten. 

Glaubensgemeinschaft ist unspezifischer und kann jede Gruppe bezeichnen, die eine gemeinsame Glaubensüberzeugung teilt, unabhängig von einer offiziellen Anerkennung. Sie kann auch kleinere, nicht institutionalisierte Gruppen umfassen, wie charismatische Hauskirchen, esoterische Zirkel oder Freikirchen, die bewusst auf eine enge Verflechtung mit dem Staat verzichten.

Ein Beispiel für den Unterschied zwischen Glaubensgemeinschaft und Religionsgemeinschaft: Alle Katholiken weltweit bilden eine Glaubensgemeinschaft, aber nicht jede katholische Gruppe ist automatisch eine eigenständige Religionsgemeinschaft mit offiziellen Rechten und Pflichten.


Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft und Staat
Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft und Staat: Zum Verhältnis von Politik und Religion in Deutschland [Anzeige]

Juristischer Status von Religionsgemeinschaften: Anerkennung vs. Misstrauen

Je nach Land genießen Religionsgemeinschaften unterschiedliche rechtliche Privilegien.

Gesetzliche Grundlage für Religionsgemeinschaften: Staatskirchenrecht

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das sogenannte Staatskirchenrecht (auch: Religionsverfassungsrecht). Die Basis findet sich in Art. 4 sowie Art. 140 des Grundgesetzes. 

Hier wird nicht nur die Religionsfreiheit (auch die sogenannte negative Religionsfreiheit) geregelt, sondern auch das Neutralitätsgebot, demzufolge der Staat sich „selbst nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren“ darf

Diese begrüßenswerte Trennung von Kirche und Staat wird allerdings noch im selben Atemzug gleich wieder ausgehebelt, indem geregelt wird, dass der Staat etwa Kirchensteuern einzieht oder den Religionsunterricht „organisiert“. 

Auch „im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten“ ist die „Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen“, sofern kein Zwang ausgeübt wird (Quelle: Bundesministerium des Inneren).

Eine echte Trennung von Kirche(n) und Staat gibt es damit in Deutschland nicht.

Religionsgemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf Unterstützung der Bundesrepublik zählen, vor allem eben bei der Erhebung von Kirchensteuer und dem konfessionellen Religionsunterricht.

Karikatur Religion & Kirche
Kirchenkritische Karikatur von Rolf Heinrich

Es gibt zwei Hauptkategorien der Religionsgemeinschaften.

Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR)

Zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören die großen Kirchen, die nicht nur von der Kirchensteuer profitieren, sondern auch eigene Arbeitsgerichte, Sozialeinrichtungen und Universitäten betreiben. 

Die KdöR sind ein Relikt aus Zeiten, in denen Kirche und Staat noch inniger verbandelt waren als heute.

Religionsgemeinschaften als eingetragene Vereine (e.V.)

Kleinere Religionsgemeinschaften oder Gemeinschaften, die die Kriterien des KdöR nicht erfüllen, organisieren sich meist in Vereinen. Diese werden rechtlich kaum anders behandelt als der örtliche Kaninchenzüchterverein. Keine Steuervorteile, kein politisches Mitspracherecht.

Erlangung des Status als Religionsgemeinschaft

Falls du Guru, Prophet oder Erlöser und nun selbst eine Religionsgemeinschaft eintragen willst, hängt dein weiteres Vorgehen davon ab, ob du einen Verein gründen oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts anstreben willst. 

Die Anerkennung als Religionsgemeinschaft erfolgt in Deutschland nicht durch ein einheitliches Verfahren, sondern hängt von verschiedenen Kriterien ab, die sich aus der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis ergeben.

Es gibt keine zentrale staatliche Behörde, die festlegt, ob eine Gruppe eine „echte“ Religion ist oder nicht. Vielmehr geschieht die Anerkennung in mehreren Stufen, je nachdem, welche Rechtsform die Gruppe anstrebt.

In Deutschland gibt und gab es denkwürdige Verquickungen von Politik und Religion, hier von der bayerischen „Biermösl Blosn“ pointiert nachgezeichnet

Voraussetzungen für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft

Die wichtigsten Kriterien leiten sich aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab:

  • Religiöser Zweck:
    Die Gruppe muss eine Religion oder Weltanschauung vertreten und nicht vorrangig wirtschaftliche, politische oder andere Zwecke verfolgen.
  • Gemeinschaftliche Religionsausübung:
    Es muss eine organisierte, gemeinschaftliche Form der Religionsausübung geben, etwa durch Gottesdienste, Rituale oder theologische Lehren.
  • Gewähr der Dauer:
    Die Religionsgemeinschaft darf keine kurzfristige Bewegung sein, sondern muss eine gewisse Stabilität und Kontinuität aufweisen.
  • Rechtstreue:
    Die Gemeinschaft darf nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder die Menschenrechte verstoßen.
  • Organisationsstruktur:
    Eine gewisse institutionelle Struktur (z. B. Ämter, Versammlungen, Mitgliederverwaltung) ist erforderlich.

Eintragung eines Vereins

Beim Verein gehst du einfach zum zuständigen Amtsgericht und dort zum örtlichen Vereinsregister. Mindestens sieben Personen müssen die Gemeinschaft gründen. Eine schriftliche Satzung, die den Zweck, den Namen, den Sitz des Vereins und Regelungen zur Mitgliedschaft enthält, muss verfasst werden. 

Der Vereinszweck sollte gemeinnützig sein, um steuerliche Vorteile zu erhalten. Die einzureichende Satzung wird geprüft, dann wird der Verein eingetragen (daher auch „eingetragener Verein“ – e. V.).

Erlangung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Neben Religionsgemeinschaften gibt es in Deutschland zahlreiche andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. 

Dieser Status ist nicht exklusiv für Kirchen oder Glaubensgemeinschaften reserviert, sondern wird auch an andere Organisationen verliehen, die bestimmte öffentliche Aufgaben übernehmen und dauerhaft bestehen (zum Beispiel Rundfunkanstalten, Ärztekammern, Krankenkassen, Universitäten, Berufsgenossenschaften oder das Deutsche Rote Kreuz).

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) sind etwas anspruchsvoller. Kein Wunder, sind doch damit besondere Rechte verbunden, wie das Erheben von Kirchensteuern oder das Anbieten von Religionsunterricht in staatlichen Schulen. 

In der Regel ist das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes zuständig – die genauen Anforderungen und Verfahren variieren je nach Bundesland. Unabdingbar ist die Rechtstreue; die Gemeinschaft muss also die Rechtsordnung und die Grundprinzipien des Grundgesetzes achten. Zudem muss die Gemeinschaft durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Frage einfach deinen zuständigen Innenminister nach weiteren Details.

Meme Atheismus
Die großen Kirchen werden vom deutschen Staat quasi querfinanziert

Sekten und „gefährliche“ Bewegungen – Glaube oder gesellschaftliches Problem?

Einige Religionsgemeinschaften genießen vollen staatlichen Schutz, während andere als Sekte oder gefährliche Bewegung gelten. 

Warum ist das so und wann unternimmt der Staat was?

Der Staat greift meist nicht wegen theologischer Abweichungen ein – das ist nicht seine Aufgabe, und das können seine Vertreter ja auch kaum beurteilen. 

Wenn staatliche Akteure hier eine Position beziehen, wird es schnell kritisch, wie zum Beispiel, wenn die brandenburgische Kultusministerin feststellt, es handele sich bei der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ um eine Organisation „ohne ernsthafte religiöse Substanz“.

Aufgrund welcher Kompetenzen diese Zuschreibungen erfolgen, ist zweifelhaft: Die Kultusministerin ist keine anerkannte Expertin für Religionswissenschaft oder Theologie. Ihre Einschätzung mag daher einer politischen Haltung entsprechen, hat aber keine objektive wissenschaftliche Grundlage. 

Eine Religion definiert sich eben nicht durch eine ministerielle Einschätzung, sondern durch Selbstverständnis, Anhängerzahlen und gesellschaftliche Anerkennung – all das sind Kriterien, die Gerichte und Fachgremien bewerten, nicht das Kultusministerium.

Der Staat wird aber sehr wohl gegen Religionsgemeinschaften aktiv, wenn diese ihre Mitglieder kontrolliert, Geld auf zweifelhafte Weise einfordert oder Menschenrechte verletzt.

Beispiele:

  • Scientology
    Eine „Kirche“, die sich durch massiven sozialen Druck, fragwürdige Finanzierungsmethoden und problematische Kontrollmechanismen auszeichnet. Während sie in den USA als Religion anerkannt ist, wird sie in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet.
  • Zeugen Jehovas
    Offiziell in vielen Ländern als Religion anerkannt, aber stark in der Kritik wegen strikter sozialer Kontrolle, Ächtung von Ex-Mitgliedern und radikaler Ablehnung von Bluttransfusionen.
  • Osho-Bewegung
    Eine spirituelle Gemeinschaft, die in den 1980ern in den USA für einen der größten Bioterroranschläge des Landes verantwortlich war.
  • Kinder Gottes (heute: The Family International)
    Eine christlich-esoterische Gruppe, die wegen sexuellen Missbrauchs und sektenähnlicher Strukturen berüchtigt ist.
  • Moon-Sekte (Vereinigungskirche)
    Eine koreanische Neureligion, die Massenhochzeiten veranstaltet und enge politische Verbindungen pflegt.

Maßnahmen können dann zum Beispiel die Beobachtung durch den Verfassungsschutz oder die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus einschließen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung und kirchliche Sektenbeauftragte (keine Ironie!) bieten im Rahmen von Aufklärungskampagnen Informationsmaterial an.

Falls eine Gruppe Kinder missbraucht, medizinische Behandlungen verweigert oder Menschen psychisch unter Druck setzt, kann der Staat gerichtlich eingreifen – etwa durch Verbote oder Strafverfolgung.

„Kann“ schreibe ich, denn die vielen Missbrauchsskandale der großen Kirchen haben eindrucksvoll beweisen, dass der Staat hier gern beide Augen zudrückt.

Katholische Sexualmoral
Das „System Ratzinger“
Evangelische Kirche

Beispiele für Religionsgemeinschaften

Die Vielfalt von Religionsgemeinschaften ist groß.

Christliche Kirchen

Die katholische und evangelische Kirche dominieren in vielen westlichen Ländern und profitieren von engen Verflechtungen mit dem Staat.

Kirchengeschichte Deutschlands seit der Reformation
Kirchengeschichte Deutschlands seit der Reformation: das Standardwerk

Neben den römisch-katholischen und evangelischen Landeskirchen gibt es eine Vielzahl weiterer christlicher Gruppen mit unterschiedlichem juristischen Status:

  • Orthodoxe Kirchen (z. B. Griechisch-Orthodoxe, Russisch-Orthodoxe Kirche): Meist staatlich anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere in Ländern mit historisch orthodoxer Tradition.
  • Altkatholische Kirche: Eine Abspaltung der römisch-katholischen Kirche, die z. B. in Deutschland Körperschaftsstatus genießt.
  • Zeugen Jehovas: Nach langem juristischem Kampf in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, was ihnen steuerliche Vorteile und Selbstverwaltungsrechte einräumt.
  • Freikirchen: Freikirchen sind christliche Gemeinschaften, die sich bewusst von staatlich privilegierten Kirchen abgrenzen. Sie betonen individuelle Glaubensentscheidungen, lehnen oft Kirchensteuern ab und finanzieren sich durch freiwillige Spenden. Dazu zählen etwa die Baptisten, die Methodisten, die Mennoniten oder die Pfingstler. Freikirchen haben in der Regel keinen Körperschaftsstatus und sind meist als eingetragene Vereine organisiert. Manche größere Gemeinschaften (z. B. Baptisten) haben jedoch eine staatliche Anerkennung erhalten.
  • Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage: Die Mormonen sind ein Sonderfall. In Deutschland hat sie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, was ihr steuerliche Vorteile sichert. Wegen ihrer theologischen Sonderlehren (Zusatzbuch „Buch Mormon“, eigener Prophet) wird sie von traditionellen christlichen Kirchen oft nicht als christliche Konfession anerkannt.

Islamische Gemeinschaften

Im Gegensatz zu den großen christlichen Kirchen besitzen islamische Gemeinschaften in Deutschland keinen Körperschaftsstatus. Sie sind oft als Moscheevereine organisiert. Das liegt vor allem an folgenden Faktoren:

  • Föderale Strukturen im Islam
    Während Kirchen oft zentral organisiert sind, gibt es im Islam keine hierarchische Struktur wie einen Papst oder Bischöfe. Das macht es schwieriger, eine einheitliche Vertretung zu bilden, die als Körperschaft auftreten könnte.
  • Vielfalt der Verbände
    Es gibt zahlreiche muslimische Dachverbände wie DITIB, den Zentralrat der Muslime oder den Verband der Islamischen Kulturzentren – sie sind sich jedoch oft in politischen und theologischen Fragen uneinig.
  • Abhängigkeit von ausländischen Staaten
    Viele Moscheegemeinden in Deutschland werden finanziell und personell aus dem Ausland (z. B. Türkei, Saudi-Arabien) unterstützt, was als Hindernis für eine Gleichstellung mit Körperschaften des öffentlichen Rechts gesehen wird.
  • Unklare Mitgliedschaftsstrukturen
    Während Kirchen formal registrierte Mitglieder haben, ist das bei Moscheegemeinden nicht immer der Fall, was eine juristische Anerkennung erschwert.

Islamische Gemeinschaften in Deutschland haben mehrfach versucht, den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) zu erlangen, sind dabei aber auf erhebliche Hürden gestoßen.

Seit den 2000er-Jahren bemühen sich große muslimische Verbände wie DITIB, der Zentralrat der Muslime (ZMD) und der Islamrat, diesen Status zu erhalten, um den Kirchen gleichgestellt zu werden – etwa in Steuerfragen, beim Religionsunterricht oder bei der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen. Doch die Anforderungen sind hoch: Eine KdöR muss dauerhaft bestehen, eine organisierte Hierarchie haben und die Verfassungstreue garantieren.

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Gerade an letzterem Punkt scheiterten viele Anträge. Behörden und Gerichte sehen problematische Verflechtungen mit ausländischen Regierungen (z. B. DITIB mit der Türkei) oder eine mangelnde einheitliche Organisation (der Islam ist dezentral strukturiert, es gibt keine „Kirche“ im christlichen Sinne).

Einige Erfolge gibt es dennoch: 2013 wurden die Ahmadiyya Muslim Jamaat in Hessen und 2014 in Hamburg als KdöR anerkannt – allerdings als kleine Sondergruppe innerhalb des Islam. Große Verbände kämpfen weiter um diesen Status, stehen aber oft in Konflikt mit deutschen Behörden und der Politik.

Jüdische Gemeinden 

Jüdische Gemeinden genießen in Deutschland einen besonderen Status und sind oft als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt. Diese Anerkennung geht auf die historische Rolle des Judentums und die Wiedergutmachung nach dem Holocaust zurück.

Beispiele für jüdische Organisationen mit Körperschaftsstatus:

  • Zentralrat der Juden in Deutschland: Dachorganisation jüdischer Gemeinden, die die Interessen der jüdischen Gemeinschaft vertritt.
  • Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern: Eine der ältesten und größten jüdischen Gemeinden in Deutschland.
  • Jüdische Gemeinden in Berlin, Hamburg, Frankfurt u. a.: Sie verwalten Synagogen, jüdische Schulen und kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Unterstützung.

Eine Besonderheit ist, dass jüdische Gemeinden oft eigene Regelungen für Mitgliedschaft, Bestattungen und religiöse Speisegesetze haben, die sich von christlichen Gemeinden unterscheiden.

Neue religiöse Bewegungen

Neue religiöse Bewegungen (NRB) sind oft schwer einzuordnen, da sie meist nicht den traditionellen Religionen entsprechen.

Von Scientology bis zu den Zeugen Jehovas – ihre juristische Stellung variiert stark von Land zu Land. Mal werden neue religiöse Bewegungen als Sekte oder gefährliche Kulte, mal als legitime Glaubensrichtungen betrachtet. Die Grenzen sind unscharf.

Beispiele:

  • Scientology
    In den USA als Religion anerkannt, in Deutschland jedoch nicht als Kirche, sondern als kommerzielles Unternehmen eingestuft.
  • Rastafari-Bewegung
    In Jamaika als spirituelle Bewegung anerkannt, weltweit aber meist ohne offiziellen Religionsstatus.
  • Baha’i-Gemeinde
    In einigen Ländern als Religion anerkannt, in anderen (z. B. Iran) verfolgt.

Die Verflechtung von Staat und großen Kirchen – ein überholtes Modell?

Während Religionsgemeinschaften in einem säkularen Staat eigentlich Privatsache sein sollten, genießen die großen Kirchen in vielen Ländern weiterhin Privilegien, die historisch gewachsen sind – aber kaum noch zeitgemäß erscheinen.


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Beispiele gefällig? In Deutschland zahlen die Bundesländer den Kirchen jedes Jahr Millionen an sogenannten Staatsleistungen – Entschädigungen für Enteignungen aus der napoleonischen Zeit! 

Kirchensteuer wird weiterhin vom Finanzamt eingezogen, als wäre es eine Pflichtabgabe. Und obwohl der Staat angeblich neutral ist, sitzen Vertreter der Kirchen in Ethikräten, Rundfunkräten und beeinflussen politische Entscheidungen.

Religionsgemeinschaften: Glaubensfreiheit ja – aber bitte ohne Sonderrechte

Religionsgemeinschaften haben ihre Berechtigung, solange sie freiwillig organisiert sind und niemandem Schaden zufügen. 

Doch die Sonderstellung großer Kirchen in staatlichen Angelegenheiten gehört längst auf den Prüfstand. Ihre Privilegien und die Beanspruchung staatlicher Ressourcen für die Erhebung von Kirchensteuer oder das Angebot konfessionellen Religionsunterrichts sind abzuschaffen. Gleiches gilt für das kirchliche Arbeitsrecht – ein Skandal in sich – und die Ausgleichszahlungen aus napoleonischen Zeiten. 

Ein moderner Staat sollte sich nicht als Dienstleister für religiöse Organisationen verstehen – sondern sich konsequent aus deren Angelegenheiten heraushalten.

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